Erstellen von Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
Die zunehmende Formalisierung und rasante Änderung des Steuerrechts stellen höchste Anforderungen an die Abschlusserstellung. Ich übernehme für Sie die Aufstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG bzw. der Erstellung des kompletten handels-rechtlichen Jahresabschlusses mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht auf der Grundlage geltender Rechtsnormen. In diesem Zusammenhang löse ich bilanzielle und steuerrechtliche Probleme in enger Zusammenarbeit mit meinen Mandanten. Darüber hinaus erstelle ich auf Ihren Betrieb individuell zugeschnittene Auswertungen.
Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung erbringe ich folgende Dienstleistungen:
Steuerberater Rolf König | Haydnstr. 28 | 75181 Eutingen | www.steuerberater-rolfkoenig.de | Tel.: 07231 - 585867